KI-Kompetenz · Schulung & Beauftragter
Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act, dass Unternehmen für die KI-Kompetenz ihrer Leute sorgen. Wir liefern beides: ein laufendes Schulungsprogramm in eurem eigenen Branding – und den Nachweis, wer wann was gelernt hat. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die Rolle des externen KI-Beauftragten.
KI-Schulung ist selten ein Herzensthema. Sie wird zum Thema, weil sich Pflicht, Praxis und Nachweis gleichzeitig zuspitzen.
Kein Frontalvortrag über Zukunftstrends, sondern Training an euren echten Aufgaben. Und zwar unter eurer Marke: Für die Belegschaft ist es das Schulungsprogramm des eigenen Hauses.
Eine Schulung von vor einem Jahr beschreibt Tools, die es so nicht mehr gibt. Deshalb ist das Programm auf Wiederholung ausgelegt:
Formate: Live remote · vor Ort · Selbstlern-Module für Schicht- und Außendienst – kombinierbar.
Genau daran scheitern die meisten Programme: Es wurde geschult, aber im entscheidenden Moment kann es keiner nachweisen. Deshalb ist die Dokumentation bei uns kein Anhang, sondern der Kern.
Ihr habt einen externen Datenschutzbeauftragten, weil sich niemand intern nebenbei in die DSGVO einarbeiten will. Bei KI ist es dasselbe – nur dass sich das Thema schneller bewegt. Wir übernehmen die Rolle von außen: eine feste Zuständigkeit, ein Ansprechpartner, ein Verantwortlicher.
Der EU AI Act schreibt keinen KI-Beauftragten vor – anders als die DSGVO beim Datenschutzbeauftragten. Wer euch etwas anderes erzählt, verkauft mit Angst.
Was der AI Act sehr wohl verlangt: Kompetenz, Risikoeinschätzung, Transparenz und die Fähigkeit, all das zu belegen. Diese Pflichten liegen sonst verteilt bei IT, Datenschutz, Recht und Geschäftsführung – und damit am Ende bei niemandem. Die Rolle zu bündeln ist deshalb kein Gesetzesbefehl, sondern schlicht die Variante, die funktioniert.
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format und keine Zertifizierung vor – wohl aber, dass die Kompetenz tatsächlich vorhanden ist. Wer belegen will, dass er die Pflicht erfüllt, kommt um dokumentierte Schulungen kaum herum.
Die Schulung tritt unter eurer Marke auf: euer Logo, eure Farben, eure Tools, eure Arbeitsbeispiele. Für die Belegschaft ist es das Programm des eigenen Unternehmens. Auch Unterlagen und Zertifikate tragen euer Branding. Wir stehen dahinter, aber nicht davor.
Eine einmalige Schulung veraltet schnell, weil sich die Tools im Quartalstakt ändern. Bewährt hat sich: Basisschulung beim Onboarding, kompaktes Quartals-Update, plus Ad-hoc-Einweisung bei neuen Tools. Der genaue Rhythmus hängt davon ab, wie intensiv ihr KI einsetzt.
Pro Person: Datum, Dauer, Inhalt mit Versionsstand, Verständnis-Check und Teilnahmezertifikat. Fürs Unternehmen: Abdeckungsquote, Fälligkeiten, Historie. Und für den Ernstfall ein Audit-Paket, das sich als Ganzes exportieren und vorlegen lässt.
Nein. Anders als beim Datenschutzbeauftragten nach DSGVO gibt es im AI Act keine Pflicht zur Bestellung. Der AI Act verlangt aber Zuständigkeit, Kompetenz, Risikoeinschätzung und Nachweise. Diese Aufgaben in einer Rolle zu bündeln ist eine praktische Entscheidung, keine gesetzliche.
Sinnvoll wird es, sobald KI in mehreren Abteilungen genutzt wird und niemand mehr überblickt, welches Tool wo mit welchen Daten läuft – erfahrungsgemäß ab etwa 20 bis 30 Mitarbeitenden. Früher, wenn ihr mit besonders sensiblen Daten arbeitet oder eure Kunden Nachweise verlangen.
Ja – dafür ist Schritt 1 da. Wenn ihr vorab eine Einordnung wollt, macht den kostenlosen EU-AI-Act-Check: sieben Fragen, zwei Minuten, sofort eine erste Risiko-Einschätzung.
Wir schauen uns an, wo ihr steht, was der AI Act für euch bedeutet und welcher Baustein Sinn ergibt. Kein Pitch, versprochen.